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Kosten - Was ist bei der Abrechnung zu beachten?
Die Honorierung orientiert sich an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Als Unfallopfer trägt der Unfallverursacher die Kosten für die Heilbehandlung.

Als Opfer einer Straftat trägt ebenfalls der Verursacher, nämlich der Täter die Kosten der Behandlung. Daneben besteht die Möglichkeit einer soziarechtlichen Unterstützung durch das Versorgungsamt nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG). Voraussetzungen für letzteres ist zunächst in der Regel die Erstattung einer Strafanzeige, des Weiteren ein Antrag nach dem OEG bei dem zuständigen Versorgungsamt. Darüber hinaus kooperieren wir mit verschiedenen Opferschutzorganisationen, die unter bestimmten Voraussetzungen zumindest anteilig die Kosten übernehmen.

Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel von privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe zumindest anteilig übernommen.

Als Privatversicherter hängt die Kostenerstattung von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben.

Als Privatpraxis kann ich nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. In begründeten Einzelfällen kann ein Teil der Kosten auf dem Wege der Kostenerstattung erstattet werden. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse.

Als Selbstzahler spielen Formalitäten für Sie keine Rolle.
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