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Forensische Gutachten
Gutachten werden auf Anfrage von Gerichten, Staatsanwaltschaften, Rechtsanwälten und sonstigen Institutionen in folgenden Bereichen erstattet:

Gutachten zur Schuldfähigkeit (§§ 20, 21 StGB) und zu den Voraussetzungen einer Maßregel der Besserung und Sicherung (§§ 63 ff. StGB)

Gutachten zur Diagnose einer Posttraumatischen Belastungsstörung

Kriminalprognostische Gutachten zur Frage der bedingten Entlassung aus dem Maßregelvollzug, aus lebenslanger Freiheitsstrafe oder bei langer Haftstrafe

Gutachten zur Vollzugsgestaltung, zur Lockerungsprognose, zur Behandlungsindikation und Therapiemotivation von Straftätern

Gutachten zur Aussagetüchtigkeit eines Zeugen, wenn diese wegen einer psychischen Krankheit in Frage steht

Gutachten zur Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen

Gutachten zu eignungsdiagnostischen Fragestellungen

Möglich ist auch eine methodenkritische Stellungnahme im Hinblick auf vorliegende Gutachten.
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